Allgemeine Geschäftsbedingungen
„M&E WebDesign“
M&E WebDesign GbR, Rauth 35, 6633 Biberwier

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von M&E WebDesign erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die M&E WebDesign mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn M&E WebDesign ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn M&E WebDesign auf ein Schreiben oder eine E-Mail-Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Der Kunde muss alle seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig auf Verlangen von M&E WebDesign erfüllen. Sollte der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlassen und dadurch die Leistungserbringung durch M&E WebDesign verhindern, so bleibt das Recht auf Bezahlung für M&E WebDesign unberührt.

(4) M&E WebDesign wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. M&E WebDesign ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) M&E WebDesign schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzes ab.

§ 2 Leistungen von M&E WebDesign / Mitwirkung des Kunden

(1) M&E WebDesign erstellt individuelle Webseiten im Auftrag des Kunden.

(2) M&E WebDesign ist eine Web-Agentur und erbringt für Unternehmen individuelle und onlinebasierte Agenturdienstleistungen im Bereich des Markenaufbaus. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet M&E WebDesign dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks oder konkreten Erfolgs.

(3) Der Kunde muss alle seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig auf Verlangen von M&E WebDesign erfüllen. Sollte der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlassen und dadurch die Leistungserbringung durch M&E WebDesign verhindern, so bleibt das Recht auf Bezahlung für M&E WebDesign unberührt.

(4) M&E WebDesign wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. M&E WebDesign ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.


(5) Sollte der Kunde trotz angemessener Fristsetzung und Erinnerung von M&E WebDesign in Verzug sein, indem er notwendige Informationen, Materialien oder sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht liefert, ist M&E WebDesign berechtigt, nach Ablauf von 8 Wochen ab der letzten Aufforderung zur Mitwirkung, die gesamte vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne die noch ausstehenden Leistungen erbringen zu müssen. Dies gilt als pauschalierter Schadensersatz für den entstandenen Aufwand und die entgangene Nutzungsmöglichkeit der für den Kunden vorgesehenen Ressourcen. M&E WebDesign behält sich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, falls dieser nachweisbar ist.

(6) Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, die für die vertraglich vereinbarte Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen und M&E WebDesign Zugriff auf alle angeforderten Gegenstände oder Unterlagen zu gewähren, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Sollte die Leistungserbringung aufgrund eines Verstoßes gegen diese Mitwirkungspflichten durch den Kunden gestört oder unmöglich gemacht werden, ist jegliche Haftung von M&E WebDesign in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) M&E WebDesign kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(2) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(3) Nachdem die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt wurde, kann der Kunde M&E WebDesign innerhalb einer Woche mitteilen, ob die Arbeit vollständig abgenommen wird oder welche Mängel noch behoben werden müssen. Andernfalls gilt die Arbeit automatisch als abgenommen. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und M&E WebDesign überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt ausschließlich beim Kunden.

(4) Ist bei der Funktionsprüfung ein Mangel festzustellen, ist M&E WebDesign verpflichtet und berechtigt, diesen weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von M&E WebDesign zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden


(5) Bei Vorliegen eines erheblichen Mangels der Leistung ist M&E WebDesign berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzende Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(6) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anrufenden Sachverständigen Vorleistung verpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird M&E WebDesign dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(7) Die Erstellung einer Webseite durch M&E WebDesign gliedert sich in die folgenden Phasen:

a) Onboarding: Einführendes Zoom-Meeting, in dem der gesamte Ablauf erklärt wird.
b) Fragebogen: Der Kunde erhält einen Fragebogen, den er ausfüllen muss. Nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens und Zahlung der ersten Rate beginnt die Erstellung der Webseite.
c) Erstellung der Webseite: Beginn der Entwicklungs- und Designarbeiten basierend auf den Informationen aus dem Fragebogen.
d) Erste Korrekturschleife: Zoom-Meeting zur Überprüfung und Besprechung der Webseite mit dem Kunden. Feedback und erforderliche Änderungen werden besprochen und umgesetzt.
e) Finale Korrekturschleife: Zweites Zoom-Meeting zur abschließenden Überprüfung und Besprechung der letzten Änderungen.
f) Zahlung der zweiten Rate: Nach der finalen Korrekturschleife und vor der Veröffentlichung der Webseite muss der Kunde die zweite Rate überweisen.
g) Veröffentlichung der Webseite: Sobald die zweite Rate eingegangen ist, wird die Webseite online gestellt.

(8) M&E WebDesign kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme auffordern. Die Webseite beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber M&E WebDesign nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und M&E WebDesign überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere der Kostenersatz für die Beseitigung der Mängel, Schadensersatz sowie vergeblicher Aufwendungsersatz.

(10) Falls die Mängel, die eine außerordentliche Kündigung des Vertrages rechtfertigen, nicht als erheblich angesehen werden können, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilen der Vergütung.

(11) Die Gesamtabnahme erfolgt nach Abschluss aller Phasen und erfolgreichen Anpassungen. Der Kunde hat nach der Gesamtabnahme eine Woche Zeit, um etwaige Mängel zu melden, andernfalls gilt die Gesamtabnahme als erfolgt.

(12) Zusätzliche Leistungen: Sollte der Kunde während oder nach Abschluss der beschriebenen Phasen zusätzliche Leistungen verlangen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden diese gesondert und pauschal abgerechnet. Die Höhe der Pauschale wird nach vorheriger Absprache festgelegt und ist vom Kunden vor Erbringung der zusätzlichen Leistungen zu bezahlen.

§ 4 Zustandekommen Von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen M&E WebDesign und dem Kunden erfolgt via Zoom im Rahmen eines Video-Meetings. In einem für die Kunden kostenlosen Beratungsgespräch bringen wir dem Kunden unsere Dienstleistung näher. Sollte er Kunde nach diesem Beratungsgespräch einen Vertrag abschließen und somit eines unsere angebotenen Leistungspakete buchen wollen, wird mit Zustimmung des Kunden das weitere Gespräch im Video-Meeting zu Beweiszwecken aufgezeichnet. Der Vertragsabschluss erfolgt sodann mündlich via Zoom, womit sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Die Rechnung für das gebuchte Leistungspaket erhält der Kunde unmittelbar nach dem Vertragsabschluss, der Rechnungsbetrag (bei vereinbarter Ratenzahlung die erste Teilzahlung) ist sofort zur Zahlung fällig. Vertragsbeginn ist der Tag nach Rechnungsstellung, wobei die gebuchten Leistungen erst ab Zahlung des Preises für das gebuchte Leistungspaket bzw. bei Ratenzahlung ab Leistung der ersten Teilzahlung für den Kunden abrufbar sind.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch eine Auftragsbestätigung von M&E WebDesign, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von M&E WebDesign angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern M&E WebDesign für die Erstellung einer Webseite einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch M&E WebDesign. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Nach Fertigstellung der Webseite ist der Kunde verpflichtet, eine Wartungs- und Hostinggebühr zu zahlen, deren Höhe zuvor festgelegt wird. Diese Gebühr deckt laufende Dienstleistungen wie Updates, Sicherheitsmaßnahmen und das Hosting der Webseite ab.

(3) Sollte der Kunde die Zahlung der Wartungs- und Hostinggebühr einstellen, behält sich M&E WebDesign das Recht vor, die Webseite offline zu nehmen. Eine solche Maßnahme erfolgt jedoch erst nach einer angemessenen Fristsetzung und einer schriftlichen Benachrichtigung des Kunden über den ausstehenden Zahlungsbetrag.

(4) Die Bezahlung der Leistungen von M&E WebDesign erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von M&E WebDesign ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von M&E WebDesign ist anders lautend. Eine M&E WebDesign erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(5) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde M&E WebDesign nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von M&E WebDesign zur Verfügung gestellt. Oder per Rechnung

(6) M&E WebDesign stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(7) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an M&E WebDesign zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(9) Nimmt der Kunde den mit M&E WebDesign bei Vertragsschluss vereinbarten Termin unentschuldigt nicht wahr und kann M&E WebDesign aufgrund dessen die beauftragte Webseite nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale für die Konzipierung der Webseite verpflichtet.

§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch M&E WebDesign beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei M&E WebDesign eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei M&E WebDesign vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält M&E WebDesign sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.


(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber M&E WebDesign in Verzug, ist M&E WebDesign berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. M&E WebDesign wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 14 Tage im Verzug, behält M&E WebDesign sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.


(2) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber M&E WebDesign in Verzug, ist M&E WebDesign berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. M&E WebDesign wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) M&E WebDesign wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. M&E WebDesign ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist M&E WebDesign gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von M&E WebDesign unberührt.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass M&E WebDesign bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber M&E WebDesign zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde M&E WebDesign nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.


(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Landeseiten über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.



§11 Nutzungsrechte

(1) M&E WebDesign gewährt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Unter Arbeits- und Leistungsergebnissen verstehen wir alle Werk- oder Dienstleistungen, die wir für den Kunden erstellen (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, , Texte, Zeichnungen und Materialien). Solange Arbeitsergebnisse noch nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die M&E WebDesign nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an M&E WebDesign über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
(5) Die Weitergabe unserer Inhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

§ 12 Haftung

(1) M&E WebDesign haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet M&E WebDesign nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet M&E WebDesign nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) M&E WebDesign verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und Daten des Kunden nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verarbeiten und zu speichern.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.



§ 14 Vertragsstrafe

Für den Fall eines Verstoßes gegen die in diesen AGB geregelten Mitwirkungspflichten oder Nutzungsrechte kann M&E WebDesign eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe geltend machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

§ 15 Teilleistungen

(1) M&E WebDesign ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von M&E WebDesign maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich des Rechts der Republik Österreich. Erfüllungsort ist der Sitz von M&E WebDesign. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von M&E WebDesign.

§ 17 Hosting

Wir hosten die Inhalte unserer Website bei diesen Anbietern:

All-Inkl

Anbieter ist die ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich, Inh. René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von All-Inkl: https://all-inkl.com/datenschutzinformationen/.
Die Verwendung von All-Inkl erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 165 TKG 2021, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) betrifft. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes abgeschlossen. Dies ist ein datenschutzrechtlich vorgeschriebener Vertrag, der gewährleistet, dass dieser Dienstleister die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Webflow
Anbieter von Webflow ist die Webflow, Inc., 398 11th Street, 2nd Floor, San Francisco, CA 94103, USA. Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst Webflow verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adresse.
Webflow ist ein Tool zum Erstellen und zum Hosten von Websites. Webflow speichert notwendige Cookies, die für die Darstellung der Seite, zur Bereitstellung bestimmter Webseitenfunktionen und zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sind.
Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Webflow: https://webflow.com/legal/eu-privacy-policy.
Die Verwendung von Webflow erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 165 TKG 2021, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) betrifft. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Die Datenübertragung in die USA stützt sich auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Weitere Details finden Sie hier: https://webflow.com/legal/eu-privacy-policy.
Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, das die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt0000000TT9jAAG&status=Active
Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes abgeschlossen. Dieser Vertrag stellt sicher, dass der Dienstleister die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

AGB Stand: 01.06.2024 © Vervielfältigung verboten
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